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   OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 8/99   

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https://dejure.org/1999,15688
OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 8/99 (https://dejure.org/1999,15688)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.11.1999 - 5 U 8/99 (https://dejure.org/1999,15688)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. November 1999 - 5 U 8/99 (https://dejure.org/1999,15688)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MedR 2000, 272
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.09.1993 - III ZR 107/92

    Sorgfaltspflichten gegenüber suizidgefährdeten Patienten in psychiatrischem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 8/99
    Maßstab für die einzuhaltende Sorgfalt ist, ob das Krankenhauspersonal vorher, bei einer Betrachtung ex ante, Anlass für konkrete Sicherungsmaßnahmen hatte (vgl. BGH BGHR ZPO § 144, Suizid-Gefährdung 2).

    Dazu bedarf es einer Überwachung und Sicherung der Kranken, jedoch nur in den Grenzen des Erforderlichen und des für das Krankenhauspersonal und den Patienten Zumutbaren (vgl. BGHZ 96, 98, 101; BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Dritter 8, 50), weil ein Suizid während des Aufenthalts in einem Psychiatrischen Krankenhaus niemals mit absoluter Sicherheit vermieden werden kann, gleich, ob die Behandlung auf einer offenen oder auf einer geschlossenen Station unter Beachtung aller realisierbaren Überwachungsmöglichkeiten erfolgt.

  • BGH, 08.10.1985 - VI ZR 114/84

    Selbsttötungsversuch während stationärer Behandlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 8/99
    Dazu bedarf es einer Überwachung und Sicherung der Kranken, jedoch nur in den Grenzen des Erforderlichen und des für das Krankenhauspersonal und den Patienten Zumutbaren (vgl. BGHZ 96, 98, 101; BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Dritter 8, 50), weil ein Suizid während des Aufenthalts in einem Psychiatrischen Krankenhaus niemals mit absoluter Sicherheit vermieden werden kann, gleich, ob die Behandlung auf einer offenen oder auf einer geschlossenen Station unter Beachtung aller realisierbaren Überwachungsmöglichkeiten erfolgt.

    Im Grundurteil gemäß § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO - weiter aufzuklären ist auch noch der Dauerschaden der Klägerin -, kann dies aber dem Betragsverfahren überlassen bleiben, weil die Haftung schon wegen eines Organisationsverschuldens in voller Höhe und nicht vermindert durch ein Mitverschulden der Klägerin wegen eigenschädlichen Verhaltens (vgl. grds. BGHZ 96, 98, 101) besteht.

  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 171/86

    Amtspflicht zur Ausstattung eines Beruhigungsraums mit genügend sicheren Fenstern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 8/99
    Ohne Bezug auf einen konkreten Einzelfall besteht die Pflicht, zumindest die Beruhigungsräume mit hinreichend sicheren Fenstern ausstatten zu lassen; denn es muss die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass unruhige Patienten, die in einen solchen Raum verbracht werden, auf unvorhersehbare Weise und daher ohne besondere Aufsicht ein solches Fenster öffnen und dabei zu Schaden kommen könnten (BGH BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1, Dritter 8).

    Dazu bedarf es einer Überwachung und Sicherung der Kranken, jedoch nur in den Grenzen des Erforderlichen und des für das Krankenhauspersonal und den Patienten Zumutbaren (vgl. BGHZ 96, 98, 101; BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Dritter 8, 50), weil ein Suizid während des Aufenthalts in einem Psychiatrischen Krankenhaus niemals mit absoluter Sicherheit vermieden werden kann, gleich, ob die Behandlung auf einer offenen oder auf einer geschlossenen Station unter Beachtung aller realisierbaren Überwachungsmöglichkeiten erfolgt.

  • OLG Koblenz, 12.04.1990 - 2 U 406/87

    Verkehrssicherungspflichten des Krankenhausträgers in der offenen Station einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 8/99
    Die vom Oberlandesgericht Koblenz im Urteil vom 12. April 1990 - 2 U 406/87 - (GA Bl. 10 ff = OLGZ 1991, 326) verlangten Anforderungen an die Sicherheitsstandards einer offenen Station hält die Zivilkammer nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen gerade im Hinblick auf das therapeutische Milieu für überzogen.

    Das Verhindern des Verlassens des Gebäudes auf dem normalen Weg verlangt als Dauermaßnahme gemäß §§ 1, 3, 13 rhldpf UnterbringungsG und auch als kurzfristige Maßnahme eine drohende Gefahr (vgl. OLG Koblenz OLGZ 1991, 326, 329) und muß bei der Organisation einer offenen Station nach deren Charakter nicht schon im Rahmen der Grundsicherung berücksichtigt werden.

  • BGH, 13.06.1978 - VI ZR 39/77

    Teilurteil über Anspruchsgrund

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 8/99
    Kommen mehrere Haftungsgründe in Betracht, genügt es aber regelmäßig für die Verurteilung in Form eines Grundurteils, wenn ein Grund festgestellt werden kann, der für die Höhe des gesamten eingeklagten Betrages ausreicht und der andere Klagegrund daneben ohne eigene Bedeutung bleibt (BGHZ 72, 34, 36; Zöller-Greger, ZPO, § 304, Rdn. 8).
  • OLG München, 07.10.1993 - 6 U 1697/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 8/99
    Deswegen konnte bei OLG Braunschweig (OLGR 1994, 67) auch unbeanstandet bleiben, dass die dortige Patientin, die medizinisch vertretbar auf einer offenen Station war, sich von dort entfernen und in Selbstmordabsicht von einem Zug überfahren lassen konnte.
  • OLG Hamburg, 14.02.2003 - 1 U 186/00

    Pflichtenstellung des Krankenhausträgers gegenüber einem wegen Suizidgefahr in

    In einem solchen Fall trifft den Beklagten als den Träger des Krankenhauses die Pflicht, alle Gefahren von dem Kläger abzuwenden, die ihm wegen seiner Krankheit durch sich selbst drohen (vgl. BGH, Urteil v. 08.10.1995, BGHZ 96 S. 98, 101; Urteil v. 23.09.1993, VersR 1994 S. 50, 51 = NJW 1994 S. 794 f.; OLG Zweibrücken, Urteil v. 02.11.1999, MedR 2000 S. 272, 273; OLG Oldenburg, Urteil v. 19.03.1996, VersR 1997 S. 117, 118; OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 06.10.1992, VersR 1993 S. 1271, 1272).
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